"Die Art des Gebens ist wichtiger als die Gabe selbst"

(Pierre Corneille)

Kosten

 

 

Klassisch-homöopathische Behandlungen dürfen ausschließlich von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden.

 

Eine Kostenerstattung ist nur über private Versicherungen oder Zusatzversicherungen möglich. Klären Sie aber bitte vorher ab, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden, denn nicht jede Versicherung bezahlt die ganze homöopathische Behandlung, so dass Sie dann als Versicherter einen Teil der Behandlungskosten selber bezahlen müssen!  

 

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine homöopathische Behandlung bei einem Heilpraktiker nicht. Kassenpatienten müssen die homöopathische Behandlung selber bezahlen. Allerdings können die Behandlungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 

 
KOSTENÜBERSICHT:

 
ERSTANAMNESE:

In der Erstanamnese lerne ich Sie und Ihre Krankengeschichte von Grund auf kennen. Die Erstanamnese dauert ca. 1,5 – 2,5 Stunden. Bringen Sie deshalb bitte Zeit mit!  

 

Jugendliche und Erwachsene: 150 €

 

Kinder: 80 € - 120 € (je nach Alter und Zeitaufwand)

 

 


FOLGEBEHANDLUNG nach jeweils 4 bis 6 Wochen : 

Bei der Folgebehandlung, die anfangs ca. alle 4 – 6 Wochen, später dann in immer größer werdenden Abständen stattfindet, erfrage ich die bisherige Wirkung der homöopathischen Arznei und kläre mit Ihnen, ob die Arznei, die Höhe der Potenz und die Häufigkeit der Gabe für Sie passend sind. Ein Termin dauert in der Regel ca. 30 – 60 Minuten.

 

Erwachsene und Kinder: 30 € pro 1/2 Stunde

 

 

 
Behandlung im akuten Fall: 30 € pro 1/2 Stunde

 

 

Telefonische Beratung oder Beratung per E-Mail: je nach Zeitaufwand



Kurze telefonische Rückmeldungen zur Information über den 

Behandlungsverlauf sind selbstverständlich kostenlos!